Liebe Bürger*innen der Stadt Amberg,
liebe Bürger*innen des Landkreises Amberg-Sulzbach,
Eine breite Durchführung von Schnelltests ist eines der wichtigsten Werkzeuge in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Lt. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März soll es ab dem 22.03.2021 jedem möglich sein, regelmäßig einen kostenlosen Schnelltest pro Woche zu machen. Als BRK Bereitschaft Amberg des Kreisverbandes Amberg-Sulzbach unterstützen wir hier mit der qualifizierten Durchführung.
Das Angebot richtet sich an die gesamte Bevölkerung in der Stadt Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach und an jeden Bürger mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Bürger unter 18 Jahren können mit einer Einverständniserklärung oder im Beisein der Sorgeberechtigten Person getestet werden.
Besonders angesprochen werden Personengruppen, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind und Personen, bei denen ein regelmäßiger Test vorgeschrieben ist. Hierzu gehören besonders:
Die BRK Bereitschaft Amberg 1 betreut in der Stadt Amberg, sowie im Landkreis Amberg-Sulzbach jeweils eine Teststelle. In Kooperation mit Bergwacht, Wasserwacht und anderen Bereitschaften werden von unserem Kreisverband Amberg-Sulzbach weitere Standorte für einen Corona-Schnelltest angeboten.
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Amberg-Sulzbach
Amselweg 30
92224 Amberg
ÖFFNUNGSZEITEN
Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 - 20:00 Uhr
Sonntag von 17:00 - 20:00 Uhr
Kolpinghaus Ursensollen
Am Bahnhof 6
92289 Ursensollen
ÖFFNUNGSZEITEN
Mittwoch von 17:30 - 20:00 Uhr
Sonntag von 13:00 - 16:00 Uhr
Wir bitten Sie, die bestehenden Hygienevorschriften einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen. Für einen Corona-Schnelltest bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.
KEINE TESTUNG IN FOLGENDEN FÄLLEN
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in folgenden Fällen keine Testung durchführen können:
Hinweise:
Sie nehmen freiwillig an dem Corona-Schnelltest teil. Ihre Daten werden zwecks Übermittlung des Ergebnisses gespeichert. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet die Daten an das Gesundheitsamt weiterzuleiten